Die Legionellenprüfung:

Durch die zweite Novellierung der Trinkwasserverordnung des Bundesrates aus dem Oktober 2012 sind viele Gebäudeeigentümer verpflichtet, das System der zentralen Trinkwassererwärmung Ihrer Liegenschaft auf Legionellenbefall prüfen zu lassen. Diese natürlich vorkommenden Bakterien können überall im Süßwasser entstehen. Ideale Bedingungen finden sie jedoch vor, wo Wassertemperaturen von 25-50 °C vorherrschen und wenig Zirkulation stattfindet. Besonders gefährdet sind daher vor allem ältere Anlagen oder Häuser mit Bereichen, die nur zeitweise genutzt werden.

 

 Von der Legionellenuntersuchung sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen, wenn:  

  • Sie über drei oder mehr Wohneinheiten verfügen;
  • Mindestens eine Wohneinheit vermietet ist;
  • Die Anlage mehr als 400 Liter Speichervolumen hat oder
  • Das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter  Volumen aufweist.

Die Untersuchung muss einmal in 3 Jahren durchgeführt werden. In der Regel müssen pro Warmwassererwärmungsanlage
3 Proben entnommen werden. Dabei ist zu beachten:

  • Durchführung der Untersuchung einmal alle drei Jahre
  • Entnahme der Trinkwasserproben nur durch akkreditierte Probennehmer
  • Untersuchung nur von speziellen akkreditierten Laboren
  • Übermittlung der auffälligen Befunde an das jeweilig zuständige Gesundheitsämtern (<100 KBE Legionellen pro 100 ml)